Verlängerung der KFZ-Steuerbefreiung bei reinen Elektroautos

  • Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge deutlich verlängert und damit ein weiterer Anreiz für die Elektromobilität geschaffen.

Verlängerung bis 2035 – wer ist begünstigt?

Die Kfz-Steuerbefreiung gilt künftig bis zum Jahr 2035 für Elektrofahrzeuge, die bis spätestens 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Steuerbefreiung wird – wie bisher – für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Erstzulassung gewährt, längstens jedoch bis zum Jahr 2035.

Worum geht es bei der Kfz-Steuerbefreiung?

Reine Elektrofahrzeuge sind bereits seit einigen Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden und erstmals zugelassen wurden bzw. werden.

Mit der nun beschlossenen Verlängerung wird diese Regelung fortgeführt. Ziel ist es, Planungssicherheit zu schaffen und den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge weiterhin attraktiv zu halten.

 

Quelle: www.bundestag.de