Steuertermine 2026

Übersicht zur Einhaltung der wichtigsten Fristen

Auch im Jahr 2026 ist die Einhaltung steuerlicher Fristen von zentraler Bedeutung. Verspätete Zahlungen oder Abgaben können zu Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen oder unnötigen Rückfragen der Finanzverwaltung führen. Mit diesem Überblick möchten wir Ihnen helfen, die wichtigsten Steuertermine rechtzeitig im Blick zu behalten.

Abgabefristen Steuerklärungen

Art Jahr Steuerlich beraten Nicht steuerlich beraten
Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2024 30.04.2026
Gewerbesteuererklärung 2024 30.04.2026
Körperschaftsteuererklärung 2024 30.04.2026
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2024 30.04.2026
Einkommensteuererklärung 2024 30.04.2026
Einkommensteuererklärung 2025 28.02.2027 31.07.2026
Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2025 28.02.2027 31.07.2026
Gewerbesteuererklärung 2025 28.02.2027 31.07.2026
Körperschaftsteuererklärung 2025 28.02.2027 31.07.2026
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 28.02.2027 31.07.2026

 

Reichen Sie Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig bei uns ein. So vermeiden Sie Rückfragen, Engpässe zum Jahresende und mögliche Zuschläge.

Laufende Steuerzahlungstermine

Art Zeitraum Fälligkeit
Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich 10. des Folgemonats

10. des zweiten Folgemonats (bei Dauerfristverlängerung)

Lohnsteuer inkl. SolZ/KiSt monatlich 10. des Folgemonats

10. des zweiten Folgemonats (bei Dauerfristverlängerung)

Einkommensteuer-Vorauszahlung vierteljährlich 10.03. / 10.06. / 10.09. /10.12.
Körperschaftsteuer- Vorauszahlung vierteljährlich 10.03. / 10.06. / 10.09. /10.12.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung vierteljährlich 10.03. / 10.06. / 10.09. /10.12.

 

Für alle Steuerarten gilt:

  • Schonfrist bei Überweisung: 3 Tage nach dem Fälligkeitstag
  • Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Finanzamt, nicht der Überweisungstag

Wir empfehlen daher grundsätzlich die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

Quelle: www.finanzamt.nrw.de