Planen Sie in den nächsten Jahren die Anschaffung eines Firmenwagens, einer Maschine, eines Computers oder anderer betrieblicher Wirtschaftsgüter?
Dann können Sie möglicherweise schon vor dem Kauf Steuern sparen.
- Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Kurz gesagt: Kleine und mittlere Unternehmen können für geplante Investitionen einen Teil der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vorab steuermindernd berücksichtigen. Dadurch sinkt der zu versteuernde Gewinn – und damit häufig auch die aktuelle Steuerbelastung.
- Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?Begünstigt sind abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die
- angeschafft oder hergestellt werden,
- voraussichtlich bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und
- ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden (mindestens 90 % betriebliche Nutzung).
Hierzu gehören beispielsweise:
- Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Computer und Server
- Firmenfahrzeuge (bei entsprechender betrieblicher Nutzung)
Nicht begünstigt sind insbesondere Grundstücke, Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter.
- Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag?Es können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abgezogen werden (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG).
Beispiel:Ein Unternehmen plant die Anschaffung einer Produktionsmaschine für 80.000 €.
- Voraussichtliche Anschaffungskosten: 80.000 €
- Möglicher IAB (50 %): 40.000 €
Der steuerpflichtige Gewinn reduziert sich um 40.000 €. Je nach persönlichem Steuersatz ergibt sich dadurch eine erhebliche Liquiditätsentlastung.
- Bis wann muss investiert werden?
Die Investition muss bis zum Ende des dritten auf die Bildung des IAB folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen. Erfolgt die Investition nicht fristgerecht oder werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen (§ 7g Abs. 3 EStG).Unser Innova-Tipp:
Lassen Sie frühzeitig prüfen! Der IAB sollte nicht erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses geprüft werden. Eine frühzeitige steuerliche Planung ermöglicht es, Investitionen optimal zu strukturieren und den steuerlichen Vorteil nach § 7g EStG vollständig auszuschöpfen.
Eine individuelle steuerliche Beratung hilft, Vorteile zu nutzen und spätere Nachzahlungen zu vermeiden.