Längere Verjährungsfristen für Steuerdelikte
Das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" enthält zahlreiche Entlastungen für Unternehmen, jedoch auch längere Verjährungsfristen für Steuerdelikte. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die schleppende Aufarbeitung der Cum/Ex-Sachverhalte und gibt den Strafverfolgungsbehörden künftig mehr…