Möbel und Hausrat zu 100% abzugsfähig bei doppelter Haushaltsführung
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine zur doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 EUR und sind daher in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Damit stellt sich…