Fachliche Auslegungshinweise zum Country-by-country Reporting
Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurden in §138a Abs. 2 Nummer 1 die Worte „ausgehend vom Konzernabschluss“ gestrichen. Dies soll klarstellen, dass nicht nur der Konzernabschluss zur Erstellung des länderbezogenen Berichts…