Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
Geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs rechtfertigen keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen, wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat. Die Klägerin betreibt einen Imbiss, dessen…