Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen Vorteil versteuern. Für Unternehmer stellt sich deshalb häufig die Frage: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch – was ist günstiger?
1-%-Regelung: einfach und bequem
Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, kann die private Nutzung grundsätzlich pauschal versteuert werden. Monatlich wird dafür 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt.
Der Vorteil: wenig Aufwand. Der Nachteil: Entscheidend ist grundsätzlich der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung – nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Gerade bei teuren oder günstig gebraucht gekauften Fahrzeugen kann das ungünstig sein.
Fahrtenbuch: mehr Aufwand, aber oft genauer
Beim Fahrtenbuch richtet sich die Besteuerung nach den tatsächlichen Fahrzeugkosten und dem tatsächlichen Anteil der Privatfahrten.
Das kann sich besonders lohnen, wenn Sie wenig privat fahren oder Ihr Fahrzeug einen hohen Listenpreis hat. Dafür muss das Fahrtenbuch ordnungsgemäß, zeitnah und lückenlos geführt werden.
Sonderfall E-Auto
Für Elektrofahrzeuge gelten steuerliche Vergünstigungen. Bei begünstigten reinen E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, wird bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt – vereinfacht die 0,25-%-Regelung.
Auch bestimmte Plug-in-Hybride können von einem Halbansatz profitieren.
Wichtig: Die E-Auto-Vergünstigungen wirken sich auch bei der Fahrtenbuchmethode aus. Ein Fahrtenbuch sollte deshalb auch beim Elektroauto nicht vorschnell ausgeschlossen werden.
Was lohnt sich für mich?
Hoher Listenpreis und wenig Privatfahrten? Dann kann das Fahrtenbuch interessant sein.
Viele Privatfahrten und möglichst wenig Aufwand? Dann kann die pauschale Methode die bessere Wahl sein.
Unser Tipp: Lassen Sie beide Varianten mit Ihren individuellen Zahlen vergleichen. Bruttolistenpreis, Fahrzeugkosten und tatsächliche Nutzung entscheiden darüber, welche Methode für Sie steuerlich günstiger ist.