Was ist das und wie können sie in der Steuererklärung eine Rolle spielen?
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die Ihnen zwangsläufig und damit nicht entziehbar durch besondere Umstände entstehen und die höher ausfallen, als bei den meisten anderen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Diese Art von Aufwendungen können auf Antrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Die Geltendmachung ist allerdings nur möglich, sofern die Kosten nicht bereits schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen worden sind (§ 33 EstG).
Typische Beispiele sind:
- Krankheits-, Kur- und Pflegekosten
- Bestattungskosten
- Kosten für eine Heimunterbringung
- Wiederbeschaffung von Hausrat nach Naturkatastrophen
- Behinderungsbedingte Umbaukosten am Wohnhaus
Wie funktioniert die steuerliche Entlastung?
Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt stets für den Teil der Aufwendungen, die die zuvor genannte zumutbare Belastung übersteigt. Hier kommt es besonders auf Ihr Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder an.
Was müssen Sie beachten?
Die Aufwendungen müssen im Jahr der Zahlung geltend gemacht werden. Für einige Kosten (z.B Krankheitskosten) sind besondere Nachweise erforderlich.
Außergewöhnliche Belastungen bieten Ihnen die Möglichkeit, finanzielle Härten steuerlich abzufedern. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Prüfen möchten, ob Ihre Aufwendungen darunterfallen.