Hinzuschätzungen bei der Außenprüfung: Wie sich Unternehmer jetzt erfolgreich gegen das Finanzamt wehren können

1. Was sind Hinzuschätzungen bei der Außenprüfung?

Wenn das Finanzamt bei einer Außenprüfung die Buchführung eines Unternehmens als nicht ordnungsgemäß einstuft, werden häufig sogenannte Hinzuschätzungen vorgenommen.
Das bedeutet: Die Finanzbeamten erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn nach eigenen Berechnungen – und das führt regelmäßig zu erheblichen Steuernachzahlungen.

Eine gängige Methode ist der sogenannte „äußere Betriebsvergleich“. Dabei werden die Zahlen des geprüften Unternehmens mit Durchschnittswerten ähnlicher Betriebe verglichen.
Zur Begründung stützen sich die Finanzbeamten auf die sogenannte „amtliche Richtsatzsammlung“, die Vergleichswerte für zahlreiche Branchen enthält.

2. Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an der Richtsatzsammlung geäußert

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun erhebliche Zweifel an der amtlichen Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage geäußert.
Kritisiert wurde insbesondere die fehlende statistische Repräsentativität der Vergleichsdaten sowie der Ausschluss bestimmter Betriebsgruppen bei der Ermittlung der Richtwerte.

Das bedeutet: Wenn die Finanzverwaltung im Verfahren nicht offenlegen kann, wie genau die Vergleichsdaten zustande gekommen sind, mindert sich deren Beweiswert.
Mit anderen Worten: Unklarheiten gehen zulasten des Finanzamts.

3. Was bedeutet das für betroffene Unternehmer?

Für Unternehmer, die von Hinzuschätzungen betroffen sind, bringt das Urteil des BFH deutlichen Rückenwind.
Wenn das Finanzamt bei der Schätzung auf die Richtsatzsammlung zurückgreift, ohne deren Grundlage transparent offenzulegen, kann die Schätzung rechtlich angreifbar sein.

Dadurch steigen die Chancen, gegen die festgesetzten Steuermehrbeträge erfolgreich vorzugehen – etwa im Einspruchs- oder Klageverfahren.

4. So kannst du dich als Unternehmer wehren

Wenn du als Unternehmer von einer Hinzuschätzung betroffen bist, solltest du jetzt prüfen lassen, ob die Grundlage der Schätzung überhaupt rechtmäßig ist.
Unsere Experten bei innova unterstützen dich dabei, die Berechnungsgrundlagen des Finanzamts zu überprüfen und deine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Unser Tipp: Sprich uns in diesem Fall unbedingt an.
Wir prüfen individuell, ob und wie du gegen die Hinzuschätzung vorgehen solltest.

5. Fazit

Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs stärkt die Rechte der Unternehmer erheblich.
Wenn die Finanzverwaltung keine nachvollziehbaren Vergleichsdaten vorlegen kann, sind Hinzuschätzungen rechtlich angreifbar.
Unternehmer sollten diese Chance nutzen und ihre Bescheide kritisch prüfen lassen.

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