Neuerungen im § 7 EStG – Unternehmen aufgepasst!

Gute Nachrichten für alle, die in ihrem Betrieb investieren wollen: Ab dem 1. Juli 2025 gelten nach § 7 EStG neue Regeln zur Abschreibung, die Ihre Steuerlast spürbar senken können.

Degressive Abschreibung kehrt zurück
Für neue Maschinen, PKW, Geräte und andere bewegliche Anschaffungen dürfen Sie wieder die degressive Abschreibung nutzen. Das bedeutet: Sie schreiben im ersten Jahr besonders viel ab – bis zu 30 % des Kaufpreises. In den Folgejahren werden die Restwerte abgeschrieben. Der Vorteil: mehr Liquidität gleich zu Beginn Ihrer Investition.

Elektrofahrzeuge profitieren besonders
Für rein elektrische Firmenfahrzeuge gibt es sogar eine eigene Sonderregelung: Bis zu 75 % der Anschaffungskosten können sofort im ersten Jahr abgeschrieben werden. Der Rest verteilt sich auf fünf weitere Jahre. So sind E-Fahrzeuge in nur sechs Jahren steuerlich vollständig „vom Tisch“.

Was heißt das für Sie?

  • Mehr Steuervorteile direkt im Anschaffungsjahr
  • Verbesserte Liquidität für Ihr Unternehmen
  • Starke Anreize für Investitionen, besonders in E-Mobilität

Unser Tipp: Wer ohnehin Investitionen plant, sollte prüfen, ob die Nutzung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten sinnvoll ist, um steuerlich zu profitieren. Sprechen Sie uns gerne an – wir zeigen Ihnen, wie Sie die Änderungen optimal für Ihr Unternehmen nutzen und von den neuen Vorteilen Gebrauch machen.

 

Quelle: Bundesfinanzministerium.de und Bundesamt für Justiz