Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2024

Der Ablauf der regulären Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 rückt näher. Steuerpflichtige, die ihre Erklärung ohne steuerliche Beratung einreichen, sind verpflichtet, diese bis spätestens 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Mandantinnen und Mandanten, die sich von einem Steuerberater vertreten lassen, profitieren von einer verlängerten Frist: In diesen Fällen endet die Abgabefrist am 30. April 2026. Die Fristverlängerung erfolgt automatisch, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Nicht jede Privatperson muss automatisch eine Einkommensteuererklärung abgeben – in vielen Fällen jedoch ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Eine Abgabepflicht besteht unter anderem in folgenden Fällen:

  • Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor
  • Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern gleichzeitig (Steuerklasse VI)
  • Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende
  • Vermieterinnen und Vermieter, die Mieteinkünfte erzielen
  • Kapitalanleger, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen oder Kirchensteueranrechnung beantragen
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld etc., sofern diese über 410 Euro im Jahr lagen
  • Bezieher von Nebeneinkünften über 410 Euro jährlich, z. B. aus gelegentlichen Tätigkeiten
  • Steuerpflichtige, die Aufforderung zur Abgabe durch das Finanzamt erhalten haben

Wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte, kann dies rückwirkend für die letzten 4 Jahre tun.

Was passiert nach dem 31.07.2025?

Wird die gesetzliche Abgabefrist ohne triftigen Grund überschritten, sieht die Abgabenordnung zwingend die Festsetzung eines Verspätungszuschlags vor. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Fristüberschreitung. Zudem besteht das Risiko, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzt – was für Steuerpflichtige häufig nachteilig ist.

Unser Service für Sie

Sollten Sie Fragen zur Einkommensteuer 2024 haben oder uns mit der Erstellung Ihrer Erklärung beauftragen wollen, kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.

Allen Mandantinnen und Mandanten empfehlen wir, ihre steuerrelevanten Unterlagen schon jetzt frühzeitig zusammenzustellen und uns zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Bearbeitung gewährleisten zu können.

 

Quelle: www.finanzamt.nrw.de