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E-Rechnung 2026 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die E-Rechnung ist inzwischen fester Bestandteil des Geschäftsverkehrs. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue umsatzsteuerliche Regeln für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Für Unternehmen bedeutet das: Rechnungsprozesse müssen Schritt für Schritt auf die neuen Anforderungen ausgerichtet werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat seine FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zuletzt

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  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für Einzelunternehmen, Gesellschaften und Körperschaften
  • Einnahmen-Überschussrechnungen sowie Übergangsgewinnermittlungen
  • Erstellung von Eröffnungs-, Einbringungs-, Ergänzungs- und weiteren Sonderbilanzen
  • Erläuterungsberichte
  • Unterstützung im Jahresabschluss (latente Steuern, steuerliche Überleitung, Steuerrückstellungen)

Für Fragen steht Ihnen die Innova Steuerberatungsgesellschaft gerne unter Telefon +49 2161 551381 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere Sonderseite zum Thema GmbH.