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Hinzuschätzungen bei der Außenprüfung: Wie sich Unternehmer jetzt erfolgreich gegen das Finanzamt wehren können

1. Was sind Hinzuschätzungen bei der Außenprüfung? Wenn das Finanzamt bei einer Außenprüfung die Buchführung eines Unternehmens als nicht ordnungsgemäß einstuft, werden häufig sogenannte Hinzuschätzungen vorgenommen.Das bedeutet: Die Finanzbeamten erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn nach eigenen Berechnungen – und das führt regelmäßig zu erheblichen Steuernachzahlungen. Eine gängige Methode ist der sogenannte

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  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für Einzelunternehmen, Gesellschaften und Körperschaften
  • Einnahmen-Überschussrechnungen sowie Übergangsgewinnermittlungen
  • Erstellung von Eröffnungs-, Einbringungs-, Ergänzungs- und weiteren Sonderbilanzen
  • Erläuterungsberichte
  • Unterstützung im Jahresabschluss (latente Steuern, steuerliche Überleitung, Steuerrückstellungen)

Für Fragen steht Ihnen die Innova Steuerberatungsgesellschaft gerne unter Telefon +49 2161 551381 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere Sonderseite zum Thema GmbH.